Gut essen Top Adressen
 
 

Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb des Gutscheinbuches

...und so funktioniert das Gutscheinbuch:

Auf den folgenden Seiten stellen sich Restaurants vor und laden Sie
mit jeweils einem Gutschein zu einem Essen ein.
Sie werden feststellen, dass Sie überall herzlich willkommen sind!

Besuchen Sie die Lokalitäten mindestens zu ZWEIT!

Bei Bestellung ab 2 Hauptgerichten Ihrer Wahl haben sich die teilnehmenden
Restaurants verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für das preisgleiche oder
das preisniedrigere Hauptgericht anzuerkennen.

Achtung!
Der Gutschein ist immer bei der Bestellung
dem Servicepersonal vorzulegen
Dies dient lediglich einem reibungslosen
Bonier- und Kassierablauf.

Gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehreren Gutscheinen ist nicht möglich!
Ebenso ist eine Barauszahlung der Gutscheine nicht möglich.
Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn
z.B. bei Sonderveranstaltungen, an Feiertagen, usw.
Gutscheine nicht eingelöst werden.

Deshalb bitten wir Sie die jeweiligen Gutscheine vor dem Einlösen genau zu lesen!

Selbstverständlich können Sie sich, telefonisch oder persönlich
bei dem jeweiligen Gastwirt über etwaige Ausnahmen erkundigen.

Und ganz wichtig:
Gerichte zum Mitnehmen können nicht mit Gutscheinen bezahlt werden!

Alle Inserenten haben sich dem Herausgeber gegenüber verpflichtet,
die Gutscheine zu den angegebenen Bedingungen einzulösen.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung, wenn ein Gutschein vom Inserenten
nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst werden kann.

Vertragspartner bei Einlösung des Gutscheines ist ausschließlich der Inserent.

Der Herausgeber haftet nicht für Druckfehler.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernimmt der Herausgeber ebenfalls keine Gewähr.

Unser Tipp: Anrufen und Plätze reservieren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden!


Impressum: Titel: Gut essen – Top Adressen (Ausgabe 2012)
Herausgeber, Color Design, Grafenwöhr
© Color Design

 

 
 
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