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Herzlichen
Glückwunsch zum Erwerb des Gutscheinbuches

...und
so funktioniert das Gutscheinbuch:
Auf
den folgenden Seiten stellen sich Restaurants vor und laden Sie
mit jeweils einem Gutschein zu einem Essen ein.
Sie werden feststellen, dass Sie überall herzlich willkommen
sind!
Besuchen
Sie die Lokalitäten mindestens zu ZWEIT!
Bei
Bestellung ab 2 Hauptgerichten Ihrer Wahl haben sich die teilnehmenden
Restaurants verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für das
preisgleiche oder
das preisniedrigere Hauptgericht anzuerkennen.
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Achtung!
Der Gutschein ist immer bei der Bestellung
dem Servicepersonal vorzulegen
Dies dient lediglich einem reibungslosen
Bonier- und Kassierablauf.
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Gegenseitiges
Einladen mit zwei oder mehreren Gutscheinen ist nicht möglich!
Ebenso ist eine Barauszahlung der Gutscheine nicht möglich.
Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn
z.B. bei Sonderveranstaltungen, an Feiertagen, usw.
Gutscheine nicht eingelöst werden.
Deshalb
bitten wir Sie die jeweiligen Gutscheine vor dem Einlösen genau
zu lesen!
Selbstverständlich
können Sie sich, telefonisch oder persönlich
bei dem jeweiligen Gastwirt über etwaige Ausnahmen erkundigen.
Und
ganz wichtig:
Gerichte zum Mitnehmen können nicht mit Gutscheinen bezahlt
werden!
Alle
Inserenten haben sich dem Herausgeber gegenüber verpflichtet,
die Gutscheine zu den angegebenen Bedingungen einzulösen.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung, wenn ein Gutschein
vom Inserenten
nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst werden kann.
Vertragspartner
bei Einlösung des Gutscheines ist ausschließlich der
Inserent.
Der
Herausgeber haftet nicht für Druckfehler.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernimmt
der Herausgeber ebenfalls keine Gewähr.
Unser
Tipp: Anrufen und Plätze reservieren um unnötige Wartezeiten
zu vermeiden!
Impressum: Titel:
Gut essen Top Adressen (Ausgabe 2012)
Herausgeber, Color Design, Grafenwöhr
© Color Design
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